Prüfungsanforderungen im Ausbildungsberuf

Industriekaufmann
Industriekauffrau

Nach der Verordnung über die Berufsausbildung
zum Industriekaufmann
zur Industriekauffrau
sind in einer Prüfungszeit von 90 Minuten ca. 40 Aufgaben
aus folgenden Funktionen zu bearbeiten:

Prüfungsbereiche bzw. Funktionen laut Ausbildungsordnung
01 Beschaffung und Bevorratung

0101 Bedarfsermittlung und Disposition
0102 Bestelldurchführung
0103 Vorratshaltung und Beständeverwaltung

02 Produkte und Dienstleistungen

0201 Produkte und Dienstleistungen

03 Kosten- und Leistungsrechnung

0301 Kosten- und Leistungsrechnung (in Verbindung mit Leistungserstellung, hier: 0201 Produkte und Dienstleistungen)

Weitere Fertigkeiten und Kenntnisse, die während der gesamten Ausbildungszeit bzw. im 1. Ausbildungsjahr zu vermitteln sind und im Zusammenhang mit den drei Prüfungsbereichen (01 bis 03) geprüft werden können:

04 Der Ausbildungsbetrieb

0401 Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes
0402 Berufsbildung
0403 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
0404 Umweltschutz

05 Geschäftsprozesse und Märkte

0501 Märkte, Kunden, Produkte und Dienstleistungen
0502 Geschäftsprozesse und organisatorische Strukturen

06 Information, Kommunikation, Arbeitsorganisation

0601 Informationsbeschaffung und -verarbeitung
0602 Informations- und Kommunikationssysteme
0603 Planung und Organisation
0604 Teamarbeit, Kommunikation und Präsentation

07 Integrative Unternehmensprozesse

0701 Logistik
0702 Qualität und Innovation
0703 Controlling

08 Personal

0801 Rahmenbedingungen
(in Verbindung mit 0401 Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes sowie 0402 Berufsbildung)

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