Prüfungsanforderungen im Ausbildungsberuf
Industriekaufmann
Industriekauffrau
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung
zum Industriekaufmann
zur Industriekauffrau
sind in einer Prüfungszeit von 90 Minuten ca. 40 Aufgaben
aus folgenden Funktionen zu bearbeiten:
Prüfungsbereiche bzw. Funktionen laut Ausbildungsordnung
01 Beschaffung und Bevorratung
0101 | Bedarfsermittlung und Disposition |
0102 | Bestelldurchführung |
0103 | Vorratshaltung und Beständeverwaltung |
02 Produkte und Dienstleistungen
0201 | Produkte und Dienstleistungen |
03 Kosten- und Leistungsrechnung
0301 | Kosten- und Leistungsrechnung (in Verbindung mit Leistungserstellung, hier: 0201 Produkte und Dienstleistungen) |
Weitere Fertigkeiten und Kenntnisse, die während der gesamten Ausbildungszeit bzw. im 1. Ausbildungsjahr zu vermitteln sind und im Zusammenhang mit den drei Prüfungsbereichen (01 bis 03) geprüft werden können:
04 Der Ausbildungsbetrieb
0401 | Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes |
0402 | Berufsbildung |
0403 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit |
0404 | Umweltschutz |
05 Geschäftsprozesse und Märkte
0501 | Märkte, Kunden, Produkte und Dienstleistungen |
0502 | Geschäftsprozesse und organisatorische Strukturen |
06 Information, Kommunikation, Arbeitsorganisation
0601 | Informationsbeschaffung und -verarbeitung |
0602 | Informations- und Kommunikationssysteme |
0603 | Planung und Organisation |
0604 | Teamarbeit, Kommunikation und Präsentation |
07 Integrative Unternehmensprozesse
0701 | Logistik |
0702 | Qualität und Innovation |
0703 | Controlling |
08 Personal
0801 | Rahmenbedingungen (in Verbindung mit 0401 Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes sowie 0402 Berufsbildung) |