Prüfungsanforderungen im Ausbildungsberuf
Tierpfleger
Tierpflegerin
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung
zum Tierpfleger
zur Tierpflegerin
sind in einer Prüfungszeit von 150 Minuten
- drei tierbezogene, komplexe ungebundene Aufgaben
- 25 gebundene/maschinell auswertbare Aufgaben
aus folgenden Bereichen zu bearbeiten:
Prüfungsgebiete bzw. Funktionen laut Ausbildungsordnung
(mit Differenzierungen des Fachausschusses)
Futter und Einstreu |
01 Anatomie und Physiologie der Verdauung |
02 Futtermittel |
03 Füttern und Tränken |
04 Fütterungsdaten |
05 Einstreu |
Reinigen und Desinfizieren |
01 Reinigen |
02 Desinfizieren |
03 Arbeits- und Umweltschutz |
Einrichten von Tierunterkünften |
01 Einrichten und Instandhalten von Tierunterkünften |
02 Tierhaltung |
03 Arbeitssicherheit |
04 Gesetzliche Regelungen |
05 Systematik, Anatomie, Physiologie und Verhalten von Tieren |
Mitwirken bei Behandlungen |
01 Systematik, Anatomie, Physiologie und Verhalten von Tieren |
02 Erkennen von Krankheitssymptomen |
03 Assistieren bei Behandlungen |
04 Transportieren von Tieren |
05 Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit |