Prüfungsanforderungen im Ausbildungsberuf

Tierpfleger
Tierpflegerin

Nach der Verordnung über die Berufsausbildung
zum Tierpfleger
zur Tierpflegerin
sind in einer Prüfungszeit von 150 Minuten

  • drei tierbezogene, komplexe ungebundene Aufgaben
  • 25 gebundene/maschinell auswertbare Aufgaben

aus folgenden Bereichen zu bearbeiten:

Prüfungsgebiete bzw. Funktionen laut Ausbildungsordnung
(mit Differenzierungen des Fachausschusses)

Futter und Einstreu
01 Anatomie und Physiologie der Verdauung
02 Futtermittel
03 Füttern und Tränken
04 Fütterungsdaten
05 Einstreu
Reinigen und Desinfizieren
01 Reinigen
02 Desinfizieren
03 Arbeits- und Umweltschutz
Einrichten von Tierunterkünften
01 Einrichten und Instandhalten von Tierunterkünften
02 Tierhaltung
03 Arbeitssicherheit
04 Gesetzliche Regelungen
05 Systematik, Anatomie, Physiologie und Verhalten von Tieren
Mitwirken bei Behandlungen
01 Systematik, Anatomie, Physiologie und Verhalten von Tieren
02 Erkennen von Krankheitssymptomen
03 Assistieren bei Behandlungen
04 Transportieren von Tieren
05 Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

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