Prüfungsanforderungen im Ausbildungsberuf
Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen)
Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung
zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen)
zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)
sind in einer Prüfungszeit von 120 Minuten ca. 60 Aufgaben
aus folgenden Funktionen zu bearbeiten:
Prüfungsgebiete bzw. Funktionen im Prüfungsbereich Kundenorientierte Reiseplanung laut Ausbildungsordnung
Kundengespräche vorbereiten
01 | Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung |
02 | Vertragsrecht |
Reiseformen erarbeiten und zielgruppengerecht auswerten
03 | Tourismusspezifische Systematik |
04 | Nachhaltigkeit und Umweltaspekte im Tourismus |
Informationen zu Preis- und Leistungsangeboten von Leistungsträgern recherchieren
05 | Reise- und Beförderungsrecht |
06 | Produkte und Leistungen |
07 | Serviceleistungen |
08 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben |
Wirtschaftliche und soziale Prozesse im Unternehmen berücksichtigen
09 | Rechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr |
10 | Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes |
11 | Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Personalwirtschaft |
12 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit |
13 | Umweltschutz |
14 | Arbeitsorganisation |
15 | Informations- und Datenkommunikationstechniken |
16 | Datenschutz und Datensicherheit |