Prüfungsanforderungen im Ausbildungsberuf
Weintechnologe
Weintechnologin
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung
zum Weintechnologe
zur Weintechnologin
sind im Prüfungsbereich „Rechtliche Grundlagen und Verfahren“
in einer Prüfungszeit von 90 Minuten ca. 60 praxisbezogene Aufgaben
aus folgenden Funktionen zu bearbeiten:
Gebiete bzw. Funktionen laut Ausbildungsordnung
01 | Annehmen von Trauben, Maische, Most und Wein |
02 | Verarbeiten von Trauben, Maische und Most |
03 | Steuern der alkoholischen Gärung |
04 | Behandeln und Ausbauen von Jungwein und Wein unter Anwendung önologischer Verfahren |
05 | Durchführen von Analysen und sensorischen Bewertungen |
06 | Abfüllen von Erzeugnissen |
07 | Lagern von Erzeugnissen, Verpackungsmaterialien, Behandlungs- und Betriebsstoffen |
08 | Durchführen von Hygienemaßnahmen |
09 | Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht |
10 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes |
11 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit |
12 | Umweltschutz |
13 | Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen |
Daneben sind im Prüfungsbereich „Analyse und Behandlung“ in einer Prüfungszeit von 120 Minuten zu den Tätigkeiten
– Proben ziehen
– Analytische Untersuchungen durchführen
– Filtrationen vorbereiten
– Behandlungsstoffe bereitstellen
– Erzeugnisse sensorisch prüfen und beschreiben
eine Arbeitsprobe anzufertigen (ca. 100 Minuten) und ein situatives Fachgespräch zu führen (ca. 20 Minuten).