IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 04/20
Kaufmann/Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung
Montrealer Übereinkommen: Erhöhung der Haftungsgrenzen
Das Montrealer Übereinkommen (MÜ) regelt viele Aspekte des internationalen Luftverkehrs, u. a. die Haftung des Luftfrachtführers bei der Beförderung von Gütern.
Mit Wirkung zum 28. Dezember 2019 wurden die im MÜ geregelten Haftungsbeträge angepasst. Die Haftung des Luftfrachtführers bei der Beförderung von Gütern gemäß Art. 22 Abs. 3 MÜ für Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung steigt damit von bisher 19 auf nunmehr 22 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm.
Um Sicherheit und Klarheit für die Prüfungsteilnehmer zu schaffen, weist die AkA in Abstimmung mit dem zuständigen Aufgabenerstellungsausschuss darauf hin, dass – falls hierzu Aufgaben gestellt werden sollten – in den von der AkA bereitgestellten Prüfungen für den Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung die nun in der Luftfracht aktuell gültige Haftungshöchstgrenze von 22 SZR/kg anzuwenden ist.
Nürnberg, 19. März 2020