IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 4/16
Schifffahrtskaufmann/Schifffahrtskauffrau Bundeseinheitliche Zwischen- und Abschlussprüfungen
Die wesentlichen Eckdaten für die Durchführung der ab Herbst 2016 und Sommer 2017 bundeseinheitlichen Zwischen- und Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Schifffahrtskaufmann/Schifffahrtskauffrau wurden von den zuständigen Gremien erarbeitet und der Beirat der ZPA Nord-West hat in seiner Sitzung am 15. März 2016 die erforderlichen Beschlüsse zur Prüfungsorganisation gefasst. Mit diesen nachfolgend in komprimierter Form aufgeführten Eckdaten können nun Auszubildende, Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen entsprechend informiert werden.
1. Zwischenprüfung
1.1 Prüfungstermin
Für den Beruf Schifffahrtskaufmann/Schifffahrtskauffrau wird erstmals für die schriftliche Zwischenprüfung im Herbst 2016 ein bundeseinheitlicher Aufgabensatz bereitgestellt. Es wird ausschließlich zum Herbst jeweils ein neuer Aufgabensatz für die schriftliche Zwischenprüfung vorgelegt.
Die erste bundeseinheitliche Zwischenprüfung findet am 28. September 2016 statt. Die Bereitstellung der Aufgabensätze erfolgt durch die ZPA Nord-West.
1.2 Prüfungszeit, Prüfungsverfahren und Aufgabenformen
Die Industrie- und Handelskammern haben sich darauf verständigt, die schriftliche Zwischenprüfung in einer Prüfungszeit von 90 Minuten durchzuführen. Ein Taschenrechner ist als Hilfsmittel zugelassen.
Der Aufgabensatz umfasst ca. 30 gebundene und ungebundene Aufgaben (Mehrfachwahl-, Mehrfachantwort-, Zuordnungs-, Reihenfolge-, und Rechenaufgaben). Alle Aufgaben werden mit der gleichen Punktzahl bewertet. Die Auswertung der Aufgabensätze erfolgt jedoch nicht maschinell, sondern wird von den lokalen Prüfungsausschüssen vorgenommen.
1.3 Handlungsorientierte Aufgabenstellung
Die Aufgabensätze enthalten weitgehend handlungsorientierte Aufgaben, da nach Maßgabe der Ausbildungsordnung die Befähigung zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren auch in der Zwischenprüfung nachzuweisen ist. Diese Aufgaben sind praxisorientiert, situativ und adressatenorientiert formuliert. Es handelt sich überwiegend um Verständnisaufgaben. Ferner sind die Aufgaben häufig mit Unterlagen (Belege, Abbildungen etc.) aus der Praxis angereichert, die zur Lösung herangezogen werden müssen. Es kann sich sowohl um handlungsorientierte Situations-Einzel-Frage-Aufgaben als auch um so genannte Situations-Mehrfach-Frage-Aufgaben handeln, bei denen einer Situationsvorgabe mehrere dazugehörige Aufgaben folgen.
1.4 Prüfungsinhalte
Gemäß § 8 der Ausbildungsordnung erstreckt sich die Zwischenprüfung auf die im ersten Ausbildungsjahr erworbenen relevanten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsrahmenplan sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Das Rechnungswesen ist nicht Inhalt der Zwischenprüfung.
Die Zwischenprüfung wird entsprechend den Vorgaben der Ausbildungsordnung in den Prüfungsgebieten Verkehrsmärkte, Schiffsbetrieb und Wirtschafts- und Sozialkunde in schriftlicher Form durchgeführt.
1.5 Bewertung der Zwischenprüfung
In der Zwischenprüfung ist ein Aufgabensatz schriftlich zu bearbeiten. Es können insgesamt 100 Punkte erreicht werden. Auf jede Aufgabe entfällt dabei die gleiche Punktzahl (z. B. 100 Punkte : 25 Aufgaben = 4,000 Punkte je Aufgabe). Da bei den Zuordnungsaufgaben auch richtige Teillösungen anerkannt werden, können in den Punkzahlen der richtig gelösten Aufgaben Kommastellen auftauchen.
Es wird die Gesamtpunktzahl, jedoch keine Note ermittelt. Die Leistungen können folgendermaßen eingestuft werden:
100 bis 67 Punkte: | Die Kenntnisse genügen den Anforderungen. |
unter 67 bis 50 Punkte: | Die Kenntnisse weisen Mängel auf; die Leistungen sind verbesserungsbedürftig. |
unter 50 Punkte: | Die Kenntnisse genügen den Anforderungen nicht. |
1.6 Teilnahmebescheinigung
Über die Zwischenprüfung erstellt die zuständige Kammer für jeden Prüfungsteilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Auf dieser Bescheinigung sind die Prüfungsgebiete mit der Anzahl der je Prüfungsgebiet gestellten Aufgaben sowie die Anzahl der davon richtig gelösten Aufgaben ausgewiesen. Durch die Gegenüberstellung von Soll- und Istwerten ist auf einen Blick festzustellen, bei welchen Prüfungsgebieten die Bearbeitung der dazugehörigen Aufgaben Schwierigkeiten bereitet hat.
Die Teilnahmebescheinigung dokumentiert somit nicht nur den Ausbildungsstand, sondern sie zeigt auch auf, auf welchen Gebieten ein Nachholbedarf besteht.
1.7 Prüfungskatalog
Ein Prüfungskatalog zur schriftlichen Zwischenprüfung wird derzeit im Fachausschuss erarbeitet. Über das Erscheinungsdatum und die Bezugsquelle werden wir separat informieren.
2. Abschlussprüfung
2.1 Prüfungstermin
Für den Beruf Schifffahrtskaufmann/Schifffahrtskauffrau wird erstmals für die Abschlussprüfung im Sommer 2017 ein bundeseinheitlicher Aufgabensatz bereitgestellt.
Die erste bundeseinheitliche Abschlussprüfung findet am 9. und 10. Mai 2017 statt. Die Bereitstellung der Aufgabensätze erfolgt durch die ZPA Nord-West.*
2.2 Prüfungszeit, Prüfungsverfahren und Aufgabenformen
Die Industrie- und Handelskammern haben sich darauf verständigt, die Abschlussprüfung in einer Prüfungszeit von 360 Minuten im schriftlichen Teil durchzuführen. Wegen der an beiden Tagen gleichen Bearbeitungszeit von 180 Minuten ist in diesem Ausbildungsberuf auch am zweiten Prüfungstag Prüfungsbeginn bereits um 8:00 Uhr!
In allen Prüfungsbereichen werden gebundene und ungebundene Aufgaben (Mehrfachwahl-, Mehrfachantwort-, Zuordnungs-, Reihenfolge-, und Rechenaufgaben) eingesetzt. Für die Bewertung der Aufgaben werden unterschiedliche Punktzahlen vorgegeben. Die Auswertung der Aufgabensätze erfolgt nicht maschinell, sondern wird in allen Prüfungsbereichen von den lokalen Prüfungsausschüssen vorgenommen.
In den schriftlichen Prüfungsbereichen Transporte in der Linienfahrt, Transporte in der Trampfahrt, Betrieb von Seeschiffen und Seeverkehrswirtschaft, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle und Wirtschafts- und Sozialkunde beträgt die Prüfungszeit einheitlich jeweils 90 Minuten.
2.3 Handlungsorientierte Aufgabenstellung
Da nach Maßgabe der Ausbildungsordnung die Befähigung zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren auch in der Zwischenprüfung nachzuweisen ist, enthalten die Aufgabensätze weitgehend handlungsorientierte Aufgaben. Diese Aufgaben sind praxisorientiert, situativ und adressatenorientiert formuliert. Es handelt sich überwiegend um Verständnisaufgaben. Ferner sind die Aufgaben häufig mit Unterlagen (Rechnungen, Belege, Grafiken, Textauszüge) aus der Praxis angereichert, die zur Lösung herangezogen werden müssen. Ab einem Umfang von zwei A4-Seiten werden diese Unterlagen in einem separaten Belegsatz zusammengefasst. Es kann sich sowohl um handlungsorientierte Situations-Einzel-Frage-Aufgaben als auch um so genannte Situations-Mehrfach-Frage-Aufgaben handeln, bei denen einer Situationsvorgabe mehrere dazugehörige Aufgaben folgen.
2.4 Prüfungsinhalte
Gemäß §§ 9 und 10 der Ausbildungsordnung erstreckt sich die Abschlussprüfung auf die in der gesamten Ausbildungszeit erworbenen relevanten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsrahmenplan sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
In den schriftlichen Prüfungsbereichen werden entsprechend den Vorgaben der Ausbildungsordnung die einzelnen Gebiete wie folgt geprüft:
Transporte in der Linienfahrt: | Insgesamt ca. 20 Aufgaben aus den Gebieten: |
- Leistungserstellung und Preisgestaltung | |
- intermodale Verkehre | |
- Transportdokumentation |
Transporte in der Trampfahrt: | Insgesamt ca. 20 Aufgaben aus den Gebieten: |
- Preis- und Vertragsgestaltung in der Trampfahrt | |
- Vertragsabwicklung |
Betrieb von Seeschiffen und Seeverkehrswirtschaft: | Insgesamt ca. 25 Aufgaben, |
davon ca. 23 Aufgaben aus den Gebieten: | |
- Ausrüstung, Besetzung, Einsatz von Seeschiffen | |
- Ladung und Ladungsbehandlung | |
- Haftung und Versicherung | |
- Verkehrsgeografie | |
und „regionale Fenster“ mit ca. zwei Wahlaufgaben der lokalen Prüfungsausschüsse aus den Themen | |
- Klarierung | |
- Häfen / Binnen- und Exporthäfen | |
- Nord-Ostsee-Kanal |
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle: | Insgesamt ca. zehn Aufgaben aus den Gebieten: |
- Rechnungswesen | |
- Kosten- und Leistungsrechnung | |
- Controlling |
Wirtschafts- und Sozialkunde: | Insgesamt ca. 15 Aufgaben zur Darstellung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt und der Bedeutung des Seeverkehrs als Wirtschaftsfaktor einschl. der Gebiete |
- Incoterms | |
- Flaggenrecht | |
- Kooperation und Konzentration |
2.5 Fachbezogene Anwendung der englischen Sprache
Gemäß §§ 9 und 10 der Ausbildungsordnung soll in der schriftlichen Abschlussprüfung auch die englische Sprache fachbezogen angewendet werden. Dazu werden in den Prüfungsbereichen Transporte in der Linienfahrt und Transporte in der Trampfahrt entsprechende Prüfungsaufgaben zur fachbezogenen Anwendung der englischen Sprache enthalten sein, die jeweils mit insgesamt 50 von 100 Punkten in das Gesamtergebnis dieser Prüfungsbereiche eingehen.
Die Bewertung dieser Aufgaben ist so vorzunehmen, dass bei Aufgabenstellungen, die auf die Nennung englischer Fachausdrücke abzielen, nur für Lösungen mit korrekter Rechtschreibung die vorgesehene Punktzahl zu vergeben ist. Für Lösungen mit Rechtschreibfehlern sind keine Punkte zu vergeben. Wenn jedoch die Aufgabenstellung auf die Abfassung und Gestaltung eines englischen Textes abzielt, ist die Hälfte der vorgesehenen Punktzahl für Inhalt und Sinnhaftigkeit der Lösung und die andere Hälfte für Interpunktion und Rechtschreibung zu vergeben.
2.6 Musteraufgabensatz
Zur Information von Auszubildenden und an der Ausbildung und Prüfung beteiligten Personen und Institutionen wurde von einem paritätisch besetzten Arbeitskreis bei der ZPA Nord-West ein Musteraufgabensatz für die bundeseinheitlichen schriftlichen Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Schifffahrtskaufmann/-frau erstellt.
Dieser Musteraufgabensatz ist auf der Website der ZPA Nord-West unter
www.ihk-zpa.de/Prüfungen/Aufgaben/Abschlussprüfungen/Schifffahrtskaufmann
zum kostenfreien Download bereitgestellt.
Die Musteraufgaben vermitteln eine Vorstellung über die Struktur, die möglichen Inhalte und den Umfang der Prüfungsaufgaben von bundeseinheitlichen schriftlichen Abschlussprüfungen in diesem Ausbildungsberuf.
Der Musteraufgabensatz und die künftigen Prüfungsaufgabensätze enthalten im Vergleich zu den bisher in Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen eingesetzten regionalen Prüfungsaufgaben keine neuen Aufgabentypen, sondern bilden vielmehr deren Bandbreite ab. In allen Prüfungsbereichen werden sowohl ungebundene, mehrgliederige Prüfungsaufgaben als auch gebundene Prüfungsaufgaben eingesetzt.
Alle Aufgaben darin sind praxisorientiert und in einen betrieblichen Handlungsrahmen eingebettet.
Zu den Musteraufgaben werden jeweils auch die Lösungshinweise bereitgestellt, um den Erwartungshorizont hinsichtlich der Prüfungsleistungen zu verdeutlichen. Es wird hier allerdings ausdrücklich betont, dass die Veröffentlichung von Lösungshinweisen in diesem Kontext als einmaliger Sonderfall anzusehen ist.
Gemäß den dazu mit den IHKs getroffenen Vereinbarungen werden die Lösungshinweise der regulären Prüfungsaufgaben nur den IHKs und deren Prüfungsausschüssen zur Verfügung gestellt.
2.7 Prüfungskatalog
Ein Prüfungskatalog zur schriftlichen Abschlussprüfung wird derzeit im Fachausschuss erarbeitet. Über das Erscheinungsdatum und die Bezugsquelle werden wir separat informieren.
Unsere IHK-Prüfungs-News finden Sie auch zum Download im Internet auf unserer Homepage unter
http://www.ihk-zpa.de
in der Rubrik „IHK-Prüfungs-News“.
Köln, 23.03.2016