IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 03/14

Weintechnologe/Weintechnologin
Zwischenprüfung

Am 01.08.2013 ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Weintechnologen/zur Weintechnologin in Kraft getreten. Die Aufgabenstellung für diesen Beruf erfolgt bundeseinheitlich. Die wesentlichen Eckdaten für die Durchführung der Zwischenprüfung wurden mittlerweile von den zuständigen Gremien erarbeitet und sind nachfolgend in komprimierter Form aufgeführt, damit Auszubildende, Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen entsprechend informiert werden können. Weiteres Informationsmaterial ist auf Seite 2 aufgeführt.

1. Prüfungstermin
Für den Beruf Weintechnologe/Weintechnologin wird erstmals für die schriftliche Zwischenprüfung im Frühjahr 2015 ein bundeseinheitlicher Aufgabensatz bereitgestellt. Es wird ausschließlich zum Frühjahr jeweils ein neuer Aufgabensatz für die schriftliche eine Zwischenprüfung vorgelegt.
Die erste schriftliche Zwischenprüfung nach neuer Ausbildungsordnung findet am
25. Februar 2015 statt. Die Bereitstellung der Aufgabensätze erfolgt durch die ZPA Nord-West.

2. Prüfungszeit, Prüfungsverfahren und Aufgabenformen
Die Industrie- und Handelskammern haben sich darauf verständigt, den schriftlichen Prüfungsbereich der Zwischenprüfung in einer Prüfungszeit von 90 Minuten durchzuführen. Die Prüfung erfolgt mit gebundenen und ungebundenen, maschinell auswertbaren Aufgaben (Mehrfachwahl-, Mehrfachantwort-, Zuordnungs- und Reihenfolgeaufgaben. Dazu kommen einige Rechenaufgaben). Der Aufgabensatz umfasst ca. 60 Aufgaben, die alle mit der gleichen Punktzahl bewertet werden.

3. Handlungsorientierte Aufgabenstellung
Da nach Maßgabe der Ausbildungsordnung die Befähigung zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren auch in der Zwischenprüfung nachzuweisen ist, enthalten die Aufgabensätze weitgehend handlungsorientierte Aufgaben. Diese Aufgaben sind praxisorientiert, situativ und adressatenorientiert formuliert. Es handelt sich überwiegend um Verständnisaufgaben. Ferner sind die Aufgaben häufig mit Unterlagen (Belege, Abbildungen etc.) aus der Praxis angereichert, die zur Lösung herangezogen werden müssen. Es kann sich sowohl um handlungsorientierte Situations-Einzel-Frage-Aufgaben als auch um so genannte Situations-Mehrfach-Frage-Aufgaben handeln, bei denen einer Situationsvorgabe mehrere dazugehörige Aufgaben folgen.

4. Prüfungsinhalte
Gemäß § 5 der Ausbildungsordnung erstreckt sich die Zwischenprüfung auf die im ersten Ausbildungsjahr erworbenen relevanten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsrahmenplan sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

Die Zwischenprüfung wird entsprechend den Vorgaben der Ausbildungsordnung im Prüfungsbereich Analyse und Behandlung in nicht-schriftlicher Form (Arbeitsprobe und situatives Fachgespräch) und im Prüfungsbereich Rechtliche Grundlagen und Verfahren in schriftlicher Form durchgeführt und soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die ZPA Nord-West stellt nur Aufgabensätze für den schriftlichen Prüfungsbereich Rechtliche Grundlagen und Verfahren bereit.

Die dem schriftlichen Prüfungsbereich zugeordneten Funktionen können Sie dem als Anlage beigefügten Raster entnehmen, ebenso die Aufgabenanteile je Gebiet/Tätigkeit.

5. Bewertung der Zwischenprüfung
Im schriftlichen Prüfungsbereich der Zwischenprüfung hat der Prüfling einen Aufgabensatz zu bearbeiten, der den im Aufgabenraster genannten Aufgabenanteil je Prüfungsgebiet enthält. Es können insgesamt 100 Punkte erreicht werden. Auf jede Aufgabe entfällt dabei die gleiche Punktzahl (z. B. 100 Punkte : 60 Aufgaben = 1,666 Punkte je Aufgabe). Da bei den Zuordnungsaufgaben auch richtige Teillösungen anerkannt werden, können bei der Zahl der richtig gelösten Aufgaben Kommastellen auftauchen.

Es wird die Gesamtpunktzahl, jedoch keine Note ermittelt. Die Leistungen können folgendermaßen eingestuft werden:

100 bis 67 Punkte:
Die Kenntnisse genügen den Anforderungen.

unter 67 bis 50 Punkte:
Die Kenntnisse weisen Mängel auf; die Leistungen sind verbesserungsbedürftig.

unter 50 Punkte:
Die Kenntnisse genügen den Anforderungen nicht.

6. Teilnahmebescheinigung
Über die Zwischenprüfung erstellt die zuständige Kammer für jeden Prüfling eine Teilnahmebescheinigung. Auf dieser Bescheinigung ist der Text der Funktionen (siehe 7. Prüfungskatalog) aufgeführt. Zusätzlich sind die Anzahl der je Funktion gestellten Aufgaben sowie die Anzahl der davon richtig gelösten Aufgaben ausgewiesen. Durch die Gegenüberstellung von Soll- und Istwerten ist auf einen Blick festzustellen, bei welchen Funktionen die Bearbeitung der dazugehörigen Aufgaben Schwierigkeiten bereitet hat.
Die Teilnahmebescheinigung dokumentiert somit nicht nur den Ausbildungsstand, sondern sie zeigt auch auf, bei welchen Funktionen ein Nachholbedarf besteht.

7. Prüfungskatalog
Eine Informationsquelle zur schriftlichen Zwischenprüfung stellt der ZPA Nord-West-Prüfungskatalog für die IHK-Zwischenprüfung Weintechnologe/Weintechnologin dar. Er ist nach Prüfungsgebieten aufgebaut und in Funktionen, Fragenkomplexe und Themenkreise sowie Beispiele für betriebliche Handlungen gegliedert. Die ersten zwei Gliederungsebenen entsprechen weitgehend den Vorgaben des Ausbildungsrahmenplans. Die Themenkreise konkretisieren die Fertigkeiten und Kenntnisse und sind damit für eine gezielte Prüfungsvorbereitung von besonderer Bedeutung. Sie resultieren aus der Interpretation des Ausbildungsrahmenplans sowie der Zuordnung der Inhalte des KMK-Rahmenlehrplans durch das zuständige Gremium.

Die Beispiele für betriebliche Handlungen zeigen, welche Inhalte Ausgangspunkt für eine Aufgabenstellung sind, mit der insbesondere die Handlungselemente Planen, Durchführen und Kontrollieren geprüft werden können. Schließlich enthält der Prüfungskatalog ein Raster, welches einen Eindruck von der relativen Bedeutung der einzelnen Prüfungsgebiete vermittelt.

Der Prüfungskatalog erscheint im März 2014 mit der Bestell-Nr. 1439.

Eine Online-Bestellung ist möglich über

U-Form-Online-Shop im AkA- und ZPA Nord-West-Bereich

U-Form-Verlag Solingen
Herm. Ullrich (GmbH & Co.) KG
Cronenberger Straße 58
42651 Solingen
Telefon 0212/22207-0
Telefax 0212/2220763
E-Mail uform@u-form.de

Bestellungen können dort bereits jetzt erfasst werden. Die Auslieferung erfolgt dann nach Fertigstellung des Prüfungskataloges.

Köln, 31.01.2014

Die Anlage finden Sie hier